LASSEN SIE DOCH MAL DIE SAU RAUS!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vielgepriesene Aktienrente der Ampelregierung ist aktuell zu einem Rohrkrepierer mutiert. Ein kleiner Trost, die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens für vermögenswirksame Leistungen wurden erhöht.

Seit dem 01.01.2024 gelten bei der Arbeitnehmersparzulage höhere Einkommensgrenzen. Dadurch sollen laut Bundesfinanzministerium über 17 Millionen Menschen in unserem Land anspruchsberechtigt sein, statt bisher ca. 8 Millionen.

Aber um was geht es genau? Eine kurze Einordnung.

Herbert Diem

Was sind vermögenswirksame Leistunge?

Vermögenswirksame Leistungen, umgangssprachlich kurz VL genannt, sind Beiträge, mit denen der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn oder Gehalt monatlich ein VL-zertifiziertes Anlageprodukt bespart. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (dazu später mehr). Dies gilt ebenso für Rentner oder Selbstständige, die nur nebenbei einen Minijob ausüben.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von VL. Ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden, steht im Tarif- oder im Arbeitsvertrag. Oder Sie fragen den Betriebsrat oder die Personalabteilung. Die maximale Höhe der VL beträgt 40,- EUR pro Monat.

Welche Produkte eignen sich dafür?

  • Fondssparpläne
    Der Fondsverband BVI führt eine Liste von knapp 200 angebotenen VL-Fonds.
  • Bausparverträge
    VL-Bausparverträge zur Ansparung und Rückführung von Bauspardarlehen.

Auch die Tilgung eines Baukredits ist je nach Kreditinstitut möglich.

Wie hoch ist nun die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Diese hängt von der Art des Sparplans ab. Bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung – zum Beispiel bei einem Bausparvertrag – beträgt der Fördersatz 9 % der eingezahlten Summe. Hingegen der Aufbau mit Investmentfonds wird mit 20 % im Jahr unterstützt.

Was ändert sich ab 2024?

Ab dem 01.01.2024 wurden die jährlichen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage angehoben. Es handelt sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen.

Die Verzinsung der Anlage unterliegt der Steuerpflicht. Die Sparzulage ist steuer- und sozialabgabefrei.

Wo beantragen Sie die Sparzulage?

Die erfolgt über die Steuererklärung. Bitte besprechen Sie dieses Thema mit Ihrem steuerlichen Berater/-in.

Jetzt wird es spannend. Können Sie die Sparzulage auch ohne Vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Wie bereits erwähnt, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die VL. Sie können die Beiträge über Ihren Arbeitgeber selber einzahlen. Ihr Arbeitgeber ist seit 2002 zur Gehaltsumwandlung verpflichtet, also müssen zumindest eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten.

Wie stellt sich dazu eine Berechnungsprognose dar?

Zahlen:

Bitte beachten Sie:

Da es sich um eine Wertpapieranlage handelt, deren zukünftiger Ertrag nicht bestimmbar ist, basiert die obenstehende Beispielrechnung auf einer angenommenen Wertentwicklung. In Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung der Fonds können die tatsächlichen Ergebnisse höher oder niedriger ausfallen. Steuerliche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Es wurden für die Berechnung die heute gültigen Modalitäten für Vermögenswirksame Leistungen zugrunde gelegt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt (Steuerberater/-in) oder in Ihrer Apotheke (GAH-Finanzkontor GmbH & Co. KG).

Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung. Ebenso bieten wir Ihnen auf Anfrage auch die geeigneten Anlageideen an und besprechen diese mit Ihnen.

Mit besten Grüßen

ppa. Herbert Diem

GAH-Finanzkontor GmbH & Co. KG, Im Schloßpark Gern 2, D-84307 Eggenfelden, Deutschland

Register-/Amtsgericht Landshut HRA 10531
Komplementärin: GAH-Finanzkontor Verwaltungs GmbH
HRB 7172 Register-/Amtsgericht Landshut
USt-IdNr.: DE283760354
Geschäftsführer: Alexander Baumgartner, Michael Inninger und Andreas Witzany

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